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"Gendiagnostikgesetz - Kommentar für die Praxis" kommentiert praxisnah für Juristen sowie den juristischen Laien gleichermaßen verständlich das aktuelle Gendiagnostikgesetz (Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen). Die Medizin- und Verwaltungsrechtlerin Dr. Kerrin Schillhorn und die Humangenetikerin Dr. Simone Heidemann erläutern den Gesetzestext sowie die Richtlinien und Mitteilungen der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) und zeigen problematische Fragen und deren Lösungsansätze für die Praxis auf. Mit der Kombination aus juristischer Expertise und humangenetischer Erfahrung beantworten sie handlungsorientiert und mit anschaulichen Beispielen viele Fragen, die die neue Rechtslage im klinischen und diagnostischen Alltag aufgeworfen hat.
Zielgruppe des Kommentars sind humangenetische Labore, Praxen und Institute, aber auch alle klinisch und diagnostisch tätigen Ärzte anderer Fachrichtungen, diagnostisch tätige Naturwissenschaftler, Arztpraxen, Krankenhäuser und Universitätsklinika sowie Juristen mit Schwerpunkt Medizinrecht (vor allem Arzthaftungsrecht) und Gerichte.
Warum das Gendiagnostikgesetz?
Das menschliche Genom gilt inzwischen gemeinhin als entschlüsselt. Dies mag für große Teile seiner Struktur gelten - seine Funktion ist bislang jedoch nur bruchstückhaft verstanden. Trotzdem sind genetische Untersuchungen heute schon alltäglich geworden. Die vom Wissen um die Ergebnisse einer genetischen Untersuchung ausgehenden Risiken und möglichen Konsequenzen sind für die Betroffenen nicht immer überschaubar. Außerdem können die der Analyse zugrunde liegenden Proben und die daraus gewonnenen Ergebnisse zum Nachteil der Betroffenen verwendet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gendiagnostikgesetz den Versuch unternommen, diesen Bereich einer Regelung zuzuführen.
Was regelt das Gendiagnostikgesetzes?
Mit dem Gendiagnostikgesetz sollen zum einen die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten umfassend geregelt werden, und zwar für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung, im Versicherungswesen und im Arbeitsleben. Zum anderen soll eine Benachteiligung von Personen aufgrund genetischer Eigenschaften sowie der Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme genetischer Untersuchungen verhindert werden. Somit enthält das Gesetz neben dem gesetzesimmanenten Zweck der Regelung des Beschaffens und der Weitergabe von genetischen Daten vor allem auch ein Diskriminierungsverbot.
Kommentar und Handlungsanleitung für die Praxis
Die sich hieraus ergebenden Fragestellungen für die Praxis greift die Kommentierung auf und legt dar, welche Anpassungen im täglichen Ablauf genetischer Untersuchungen notwendig und welche neu eingeführten Beratungspflichten und neu geregelten Zuständigkeiten zu beachten sind. Die Kombination aus humangenetischer und rechtlicher Expertise, welche die Autorinnen vereinen, bietet Gewähr dafür, dass die Kommentierung zum neuen GenDG gezielt praxisrelevante Fragen herausarbeitet und für den juristischen Laien verständliche, rechtlich zuverlässige Antworten gibt.
Das GenDG ist inzwischen in allen Teilen in Kraft getreten und durch Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) ergänzt worden. Die neuen Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich - und zum Teil sogar bußgeld- und strafbewehrt. Die Kommentierung bietet einen zuverlässigen und verständlichen Zugang zu diesen neuen Regelungen.
Besonders für Ärzte und Naturwissenschaftler, für die sich die neue Rechtsmaterie und die damit verbundenen Verpflichtungen nicht ohne weiteres erschließen, aber auch für Juristen, denen die Besonderheiten genetischer Untersuchungen eher weniger vertraut sind, bietet der Praxiskommentar von Schillhorn/Heidemann eine wertvolle Hilfestellung für den täglichen Umgang mit dem Gendiagnostikgesetz.
Die Autorinnen:
Dr. jur. Kerrin Schillhorn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Köln und spezialisiert auf Krankenhausrecht und Medizinrecht. Sie berät und vertritt Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer in öffentlich-rechtlichen und sozialrechtlichen Fragen des Medizinrechts. Dr. Schillhorn ist Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht in NRW.
Dr. rer. nat. Simone Heidemann ist Fachhumangenetikerin (GfH) am Institut für Tumorgenetik Nord in Kiel und als Clinical Laboratory Geneticist (general) vom European Bord of Medical Genetics anerkannt. Ihre wissenschaftliche Expertise umfasst u.a. die genetische Pränataldiagnostik, familiäre Krebserkrankungen und die zytogenetische Diagnostik hämatologischer Tumoren. Dr. Heidemann ist u.a. Fach- und Systembegutachterin für die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS und seit 2015 stellvertretendes Mitglied der Gendiagnostik-Kommission (GEKO).
"Die Medizin- und Verwaltungsrechtlerin Dr. Kerrin Schillhorn und die Humangenetikerin Dr. Simone Heidemann haben mit ihrem Kommentar zum Gendiagnostikgesetz eine wertvolle Hilfe vorgelegt, um trotz Komplexität das aktuelle Gendiagnostikgesetz zu verstehen. […]
457 Seiten, die anhand problematischer Fragen und Lösungsansätzen wertvolle Praxis-Tipps auf strukturierter Weise dem Leser einen Einblick in die komplexen Vorder- und Hintergründe des Gendiagnostikgesetzes ermöglichen. Dabei werden Fragen, die die Rechtslage im diagnostischen Alltag erzeugt hat, auch für juristische Laien verständlich beantwortet."
Quelle: Dr. Dipl.-Soz. Iris Bruchhäuser, Hessisches Ärzteblatt 7-8/2018
"Der zweiten, erweiterten Auflage dieses Kommentars zum Gendiagnostikgesetz ist es zweifellos gelungen, seinem Anspruch gerecht zu werden, ein Kommentar für die Praxis zu sein. Ihm kommen insbesondere die unterschiedlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen seiner Autorinnen zugute, die außer in den Kommentierungen auch in den 'Praxisbeispielen' und 'Tipps' ihren Niederschlag gefunden haben. Der Kommentar berücksichtigt jedoch nicht nur Belange der Praxis. Er ist ein Werk, das ebenso für die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem konfliktträchtigen Stoff mit Gewinn zur Hand zu nehmen ist."
Quelle: Prof. Dr. iur. Wolfram Eberbach, MedR April 2018
"Die Neuauflage knüpft dabei an das bewährte Konzept der Erstauflage an: neben der Kommentierung der Einzelnormen unter rechtlichen und humangenetischen Gesichtspunkten werden insbesondere zahlreiche für den ärztlichen Handlungsalltag relevante Fallbeispiele dargestellt und praxisgerechte Verfahrenshinweise gegeben. Dabei fällt durchgehend der gerade für Nichtjuristen klare und nachvollziehbare Sprachstil sowie die verständliche und vor allem rechtlich zuverlässige Darstellung teils schwieriger medico-legaler Problemfelder positiv auf. Im Vergleich zur Vorauflage wird in einem weit umfassenderen Maß auf die bereits ergangene Rechtsprechung zum GenDG praxisnah eingegangen. Zudem werden die Erfahrungen der Autoren und der Leserschaft u. a. in Form von Praxistipps weitergegeben."
Quelle: Frauenarzt, 1/2018