Praxiswert/Praxisübernahme von psychotherapeutischen Praxen (Videoschulung – on demand)

Artikelnummer: VID-175

Verfügbarkeit: lieferbar

79,00 €
inkl. MwSt.
Menge:

Artikelbeschreibung

Die Anforderungen an eine Nachbesetzung der Zulassung sind mit den letzten Reformen des SGB V deutlich komplexer geworden. Das macht auch die Praxisabgabe schwieriger. Da in den meisten Bedarfsplanungsgebieten in der Psychotherapie – teils mit Versorgungsgrad über 200 % – formal Überversorgung besteht, ist es auch für KollegInnen, die sich um eine vertragspsychotherapeutische Zulassung bemühen, schwieriger geworden, diese zu erlangen. Die zentrale Regelung des § 103 SGB V ist für den mit der Materie nicht eng vertrauten Leser kaum zu verstehen. Das Seminar erläutert durch die unterschiedlichen Wege der Abgabe bzw. Übernahme einer Praxis und der mit ihr verbundenen Zulassung. Vervollständigt wird es durch die Darstellung der Grundsätze einer Berufsausübungsgemeinschaft, einen Blick auf die wichtigsten steuerrechtlichen Belange und die Grundzüge zur Ermittlung eines Praxiswertes. Ziel ist es, dass ein Praxisabgeber bzw. -übernehmer die Praxisübertragung selbst zu konzipieren in der Lage ist.

Hinweis: Mitglieder der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) haben kostenfreien Zugriff auf das Seminar im Mitgliederbereich der DPtV.

Details

Allgemeine Informationen

Produktform:
Online-Schulung
Sprache:
Deutsch
Verlagsmarke:
medhochzwei
Stand:
30.09.2016
Bezugsinformationen:
Bitte beachten Sie: Die Zugangsdaten für die medhochzwei-Onlineakademie erhalten Sie nach Bestellung automatisiert von unserem IT-Dienstleister Techcast (info@techcast.com). Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Junk-Mail-Ordner.
Zugriff auf Ihre gekaufte Schulung erhalten Sie unter www.medhochzwei-online-akademie.de/

Autoren

Markus Plantholz

Biografie

Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz ist Fachanwalt für Medizinrecht und Justiziar der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung e. V. Er vertritt Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie deren Verbände in allen gegenüber den KVen und den Ausschüssen anfallenden Verhandlungen und Streitigkeiten. Er gestaltet Verträge über Kooperationen der Leistungserbringer – sei es als MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft. Als vormaliger Justiziar einer Ärztekammer ist er mit den berufsrechtlichen Belangen vertraut.

Anzeige
Anzeige