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Die Krankenhauslandschaft steht vor einem tiefgreifenden Umbau – und für Klinikleitungen werden die finanziellen und strategischen Spielräume immer enger. Zwei Themen, die dabei in den kommenden Jahren besonders entscheidend sein dürften, sind das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der Krankenhaustransformationsfonds.
WeiterlesenDas GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist verabschiedet – die Kritik an dem Sparpaket aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist damit jedoch nicht verstummt. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und weitere Anstiege der Zusatzbeiträge zu verhindern.
WeiterlesenAuf dem 21. MCC KassenGipfel am 13. und 14. Oktober 2026 in Berlin bringen wir führende Entscheider zusammen, um über die gesetzten Themenschwerpunkte zu diskutieren: Gesundheitspolitik & Regulierung | Finanzierung der GKV | Krankenhauslandschaft nach der Reform | Ambulante Versorgung, Patientensteuerung & sektorübergreifende Pfade | Daten, ePA, Interoperabilität, DiGA & KI
WeiterlesenDer Kabinettsbeschluss für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) markiert den nächsten Schritt der Bundesregierung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Gesetzentwurf verbindet den weiteren Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), den Aufbau digitaler Strukturen für das geplante Primärversorgungssystem sowie neue Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen die Maßnahmen Leistungserbringer jährlich um rund 445 Millionen Euro entlasten.
WeiterlesenDen Krankenhäusern in Deutschland fehlen in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro für Investitionen, um ihren Bestand erhalten zu können. Für diese Kosten müssen eigentlich in voller Höhe die Bundesländer aufkommen, so sieht es das duale System der Krankenhausfinanzierung vor: Während die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser übernehmen, sind die Bundesländer verpflichtet, notwendige Investitionen zu finanzieren.
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