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Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.
WeiterlesenDer Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat eine Petition mit dem Antrag, dass elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis angelegt werden dürfen, zurückgewiesen. Er hält somit an der Widerspruchslösung zur elektronischen Patientenakte fest.
WeiterlesenNach der formal nun noch anstehenden Ressortabstimmung werden in Europa elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFU) für alle Medizinprodukte sowie deren Zubehör, die für die professionelle Anwendung vorgesehen sind, zugelassen.
WeiterlesenDas Handbuch durchdringt das Thema tiefgehend und gibt fundierte Antworten auf rechtliche und ethische Fragen der Sterbehilfe.
WeiterlesenAm 06. April 2025 einigten sich die Tarifpartner Bund und Kommunen in den Tarifbereichen des TVöD unter anderem auch zu der Möglichkeit einer freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit.
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